Freitag, 12. Juni 2015
Hochzeits-Schmetterlinge brauchen Genehmigung
Viele wünschen sich zu ihrer Hochzeit ein rauschendes Fest. Immer öfter im Trend: Schmetterlinge, die in den Himmel aufsteigen sollen. Doch vorher ist eine Genehmigung nötig.
Wer zu seiner Hochzeit Schmetterlinge freilässt, benötigt nach Angaben des Gießener Regierungspräsidiums (RP) dafür eine Genehmigung. Erlaubt seien zudem nur heimische Arten, teilte das RP mit. Der Brauch stamme aus den USA und komme auch hierzulande zunehmend in Mode.
Schmetterlingen werde einer hawaiianischen Legende zufolge die Kraft zugeschrieben, Wünsche zu erfüllen. Züchter böten sogenannte „Hochzeitsschmetterlinge“ an. Allerdings müssten Käufer sich vor der Feier eine Genehmigung beim RP einholen. Gut geeignet seien beispielsweise Distelfalter. Kohlweißlinge, die einige Züchter wegen ihrer weißen Farbe bevorzugten, erhielten keine Genehmigung. Es handele sich um „potenzielle Kulturschädlinge“, erklärte das RP. (epd 11.06.15)
http://bit.ly/1QsSQkG

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AfterWorkshop am 2. Juli 2015
im Rahmen der AfterWorkShops, die die EKHN gemeinsam mit der Diakonie Hessen, der EKKW und der Evangelischen Bank unregelmäßig anbietet, findet am Donnerstag den 2. Juli 2015, von 17:00 bis ca. 20:00 Uhr ein Erfahrungsaustausch zum Thema Stiftungsmanagement statt. Prof. Dr. Hans Fleisch, Generalsekretär des Bundesverbands Deutscher Stiftungen, hat die Aufgaben mit den Begriffen "führen - regeln - planen - kontrollieren" bezeichnet. Jürgen Schleicher von der Ev. Bank und Bernd Kreh, beide an der Deutschen Stiftungsakademie ausgebildete Stiftungsmanager, geben inhaltliche Impulse und moderieren das Gespräch. Interessenten können sich im Stiftungsbüro anmelden. Die Veranstaltung ist kostenfrei, ein Imbiss wird gereicht.

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