Mittwoch, 8. Januar 2014
Banken führen Kirchensteuer direkt ab
Im Rahmen der Abgeltungssteuer wird die Kirchensteuer direkt an die Religionsgemeinschaften abgeführt. Dieses ist mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 so beabsichtigt gewesen und ist nun gesetzliche Regelung. Auf den Kontoauszügen findet man derzeit entsprechende Hinweise seines Bankinstituts.

Dazu eine gute sachliche Information unter:
http://www.fr-online.de/wirtschaft/banken-und-sparkassen-banken-ermitteln-kuenftig-religionszugehoerigkeit,1472780,25810806.html

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